Gartenhaus Versicherung
Welche Versicherung benötige ich für mein Gartenhaus?
Unvorhersehbare Wetterereignisse wie Hagel, Blitz und Sturm können am Gartenhaus aus Holz erhebliche Schäden anrichten. Auch durch einen Einbruch oder Vandalismus kann es zerstört werden, möglicherweise entwesenden Diebe sogar Inventar. Ohne Versicherung können sich die Kosten für Gartenhausbesitzer in solchen Fällen schnell summieren. Daher ist es zu empfehlen, das Gartenhaus nach dem Bau optimal zu versichern oder in den bestehenden Versicherungsvertrag aufzunehmen. Zudem muss das Gartenhaus ausreichend gesichert werden, beispielsweise durch ein Vorhängeschloss.
Gartenhaus versichern: Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung prüfen
Die Hausratversicherung bietet Schutz für Gegenstände und Sachgüter, also das Inventar eines Hauses gegen Schäden, die durch Hagel, Feuer, Sturm, Wasserschäden entstanden sind. Außerdem sind meist alle Beschädigungen, die durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus bei Einbrüchen entstanden sind, mitversichert. Das Inventar eines Gartenhauses ist bei einer einfachen Hausratversicherung in der Regel nicht mitversichert. Hier lohnt es sich, beim Abschluss oder einer Vertragsverlängerung genauer hinzuschauen, denn dies kann vereinbart und in der Police speziell aufgeführt werden. Über die Wohngebäudeversicherung werden Schäden am Haus selbst abgesichert. Sogenannte angegliederte Gebäude wie beispielsweise Carports oder Gartenhäuser sind in der Regel inbegriffen. Wichtig ist dabei: Auch wenn sich Ihr Gartenhaus auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus befindet, ist es meist nicht automatisch geschützt. Dies gilt häufig nur für die Gebäude, die bei Vertragsabschluss bereits existierten. Daher sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag genau studieren und Ihr Gartenhaus gleich nach dem Bau unbedingt in Ihre bestehende Versicherung aufnehmen.
Gartenhaus-Versicherung für die Kleingartenanlage
Für Gartenhäuser in Schrebergärten ist es besonders wichtig, eine Versicherung abzuschließen. Der Grund: Hier passieren Einbrüche weitaus häufiger als im Gartenhaus auf dem Wohngrundstück. Eine bestehende Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für Ihr Wohnhaus versichert Ihr Häuschen auf einem Pachtgrundstück nicht mit. Hierfür gibt es eine sogenannte Kleingartenversicherung (auch Gartenhausversicherung genannt), die Elemente aus der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beinhaltet. Entweder, diese wird durch den Kleingartenverein selbst angeboten, oder der Pächter schließt eine individuelle Versicherung ab.
Nützliche Fragen für den Versicherungsabschluss
- Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte gemäß der individuellen Anforderungen gewählt werden. Zu niedrig sollte diese nicht angesetzt werden. Für Gartenhäuser sind etwa 500 Euro pro Quadratmeter geläufig. Überschlagen Sie den Wert der im Gartenhaus eingelagerten Gegenstände (auch im Winter die Gartenmöbel nicht vergessen) und teilen Sie die Gesamtsumme durch die Grundfläche des Hauses. So erhalten Sie schnell einen für Sie individuell passenden Wert.
- Zahlungen: Zahlt die Versicherung ganzjährig oder nur während der Gartenhaussaison?
- Gibt es spezifische Voraussetzungen für die Sicherung des Gartenhauses vor Fremdzugriff? Werden beispielsweise bestimmte Schlösser verlangt?
- Sind Gartenmöbel auch mitversichert? In der Regel muss diese Option dazu gebucht werden.
- Wertgegenstände wie Schmuck, Münzen oder Uhren sind nicht mitversichert, denn diese gelten nicht als typisch für den Garten, haben somit in Ihrem Gartenhaus auch nichts verloren.