Pavillon: Baugenehmigung erforderlich? Diese Regeln gelten

Ein gemütlicher Gartenpavillon aus Holz schafft einen behaglichen Rückzugsort im Grünen. Gut geschützt vor Sonne und Regen erfreuen Sie sich am Blick ins prachtvolle Grün, während Sie Kaffee und Kuchen genießen oder den Tag bei einem Glas Wein ausklingen lassen. Doch bevor Sie sich den Traum von der Ruheoase im Garten erfüllen, prüfen Sie, welche Vorschriften für Ihr Projekt gelten und ob für Ihren Pavillon eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Pavillon-Baugenehmigung: Landesbauordnung und Bebauungsplan bestimmen die Möglichkeiten

Das Baurecht fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, daher gibt es keine einheitlichen Regelungen. Ob Sie einen Pavillon ohne Baugenehmigung errichten dürfen, hängt von der gewünschten Größe des Objekts und Ihrem Wohnort ab. Bis zu bestimmten Abmessungen benötigen Sie im Innenbereich für einen Pavillon keine Baugenehmigung. In den Innenbereich fallen bebaubare Grundstücke innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortschaften. Die Landesbauordnung führt auf, welche Bauvorhaben Sie genehmigungsfrei realisieren dürfen. Je nach Bundesland sind die Regeln sehr unterschiedlich. Einige Beispiele:

  • Bis zu 75 Kubikmeter umbauter Raum beim Pavillon ohne Baugenehmigung ist in Brandenburg und Bayern möglich
  • In Niedersachsen benötigen Sie bereits ab mehr als 40 Kubikmetern für den Pavillon eine Baugenehmigung
  • Im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen sinkt die Grenze auf 30 Kubikmeter

Die meisten Bauordnungen enthalten zusätzlich Regeln zur maximalen Höhe der baulichen Anlage und zum erforderlichen Abstand zur Grundstücksgrenze. In Außenbereichen ist für den Pavillon eine Baugenehmigung zwingend erforderlich.

​​​​​​​Tipp! ​​​​​​​Bauämter berechnen den Rauminhalt eines Gebäudes nicht anhand der Außenwände oder Eckpfeiler, der Dachüberstand fließt in die Kalkulationen mit ein.

Prüfen Sie den örtlichen Bebauungsplan

​​​​​​​Eine weitere Hürde auf dem Weg zum dekorativen und gemütlichen Gartenpavillon bildet der örtliche Bebauungsplan. Er weist die bebaubaren Flächen auf dem Grundstück aus und enthält Vorgaben zu den Gestaltungsmöglichkeiten. Dort ist z. B. geregelt, ob bauliche Anlagen, dazu zählt auch ein Gartenpavillon, im Bereich des Vorgartens errichtet werden können, oder wie hoch ein Zaun sein darf. So lange Sie sich innerhalb der von Bauordnung und Bebauungsplan gesetzten Grenzen bewegen, bleibt Ihr Vorhaben genehmigungsfrei. Überschreitet Ihre Planung die Beschränkungen, müssen Sie für Ihren Pavillon eine Baugenehmigung beantragen.

Tipp! Die Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes geben Ihnen gern Auskunft über die örtlichen Regelungen. Allgemeine Anfragen zu Informationszwecken bleiben kostenfrei.

​​​​​​​Pavi​​​​​​​llon ohne Verankerung: keine bauliche Anlage?

​​​​​​​Versuchen Sie nicht, ein eventuell nötiges Genehmigungsverfahren zu umgehen, indem Sie den Pavillon nicht fest im Boden verankern. Die verschiedenen Landesbauordnungen definieren eine bauliche Anlage, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erfordert, als „ mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen“. Nun könnten Sie annehmen, dass ein Pavillon ohne Verankerung nicht unter diese Definition fällt. Die Ernüchterung kommt direkt im Anschluss: „Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht, … wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden“. Entdeckt das Bauamt den nicht erlaubten Holzpavillon, folgt unweigerlich die Abrissverfügung. Außerdem leidet die Stabilität des Bauwerks, wenn Sie auf ein Punktfundament mit Ankern verzichten.

Tipp! Auch genehmigungsfreie oder genehmigte Pavillons können die Nachbarn verärgern. Sprechen Sie vorher mit Ihnen und beziehen Sie sie in die Planungen mit ein.

Viele unserer Pavillons benötigen keine Baugenehmigung. Informieren Sie sich vor dem Kauf zur Sicherheit über die Rechtslage bei Ihnen vor Ort.