Karibu Garantiebedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben sich für den Kauf eines Karibu-Qualitätsproduktes entschieden. Ihr Produkt hat unser Werk nach sorgfältiger Prüfung und Endkontrolle verlassen.
Die Firma Karibu Holztechnik GmbH gewährt Ihnen daher auf die mit der Garantie beworbenen Produkte:
- 5 Jahre Garantie auf die Konstruktion von Holzprodukten,
- 2 Jahre Garantie auf das Farbsystem,
- 5 Jahre Garantie auf die Durchrostung von Metallhäusern.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Wir gewähren Ihnen im Rahmen dieser Garantie innerhalb der Garantiezeit den kostenlosen Ersatz und die kostenlose Lieferung der fehlerhaften Teile. Etwaig daneben bei Ihnen durch den Austausch entstehenden (Arbeits-)Kosten sind vom Garantieanspruch nicht umfasst.
Garantieleistungen können nur bei Übersendung des Originalpackzettels und des Originalkaufbelegs (Rechnungskopie) in Anspruch genommen werden. Uns muss die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht werden (z.B. durch Übersendung von Fotos der mangelhaften Produktteile).
Gesetzliche Gewährleistung:
Durch unsere Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und diese können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von dieser Garantie bleiben Ihre etwaig bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte somit unberührt. Ihre Rechtsstellung wird durch diese Garantie erweitert.
Sollte das erworbene Produkt mangelbehaftet sein, können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und dies unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie von Ihnen in Anspruch genommen wird.
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte schriftlich unter Zuhilfenahme des Garantiescheins an:
service@karibu.de
oder an:
Karibu Holztechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Eduard-Suling-Str. 17
28207 Bremen
oder nutzen Sie unser Online-Portal unter https://www.karibu.de/service/reklamation/
Von der Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die bedingt sind, durch:
- Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
- Schäden aufgrund einer unsachgemäßen oder missbräuchlichen Behandlung während und nach den Montagearbeiten
- Unsachgemäße Fundamente und Gründungen
- Bauseitige Veränderungen am Produkt
- Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
- Schneelasten: ca. 75 kg/m² / ca.125 kg/m² (produktabhängig)
- gewerbliche Nutzung
HOLZPRODUKTE
Garantieausschlüsse:
- Glanzgrad- und Farbtonänderungen bei Bewitterung müssen nach Stand der Technik akzeptiert werden (z.B. Verfärbungen bei Aststellen),
- Schäden, die durch große offene Fugen und Risse verursacht werden (z.B. Schwundrisse bei Aststellen),
- Oberflächenstörungen aufgrund von Harzfluss aus dem Holz,
- Schäden, die auf höhere Gewalt, mechanische Einwirkungen (z.B. unsachgemäße Benutzung, Hagelschlag) zurückzuführen sind,
- Schäden, die auf scharfe Kanten an Profilen zurückzuführen sind.
Weitere Ausschlüsse:
- Unzureichende Pflege des Holzes
- Fehlerhafter Holzschutzanstrich
- Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
- Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, wie Farbänderungen, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse
- Nichteinhaltung von einem Mindestabstand von 2 m um das Produkt bei Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm. Dies dient der ausreichenden Belüftung.
- Nichteinhaltung von einem Mindesabstand von min. 10 cm zur Decke und zu den Wänden bei Innensaunen/Infrarotkabinen. Dies dient der ausreichenden Belüftung.
Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten:
- Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
- Bei Produkten, die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen (einer offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen.
- Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden.
Zusätzliche Garantiebedingungen für mit dem Farbsystem behandelte Produkte
Bei Verarbeitung der Produkte laut Aufbauempfehlung und Einhaltung der Garantiebedingungen garantieren wir während der Garantiedauer von 2 Jahren, dass:
- das Holz nicht vergraut,
- die Beschichtung nicht großflächig abplatzt (EN ISO 4628-5 Kennwert 3),
- keine Fäulnisschäden des Holzes auftreten,
- kein aufwändiger Renovierungsanstrich notwendig ist.
Um diese Garantie für mit dem Farbsystem behandelte Produkte in Anspruch nehmen zu können, muss folgendes eingehalten werden:
- Das Profilholz muss mit ausreichender Hinterlüftung montiert werden (DIN 18516).
- Die Schnittflächen und Stirnholzflächen müssen durch 2 x streichen mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
- Alle der Witterung ausgesetzten Nagel-, Schraub- oder Klammerstellen müssen nach der Montage einmal mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
Vom Kunden zu berücksichtigen:
Einmal pro Jahr muss die Oberfläche auf mechanische Beschädigungen wie z.B. Hagelschlag überprüft werden. Eventuelle Schadstellen müssen umgehend ausgebessert werden, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Holzbauteile sind regelmäßig zu pflegen und zu warten.
Nähere Informationen und Anweisungen entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Informationen zu Ihrem Produkt“. Erkundigen Sie sich bitte nach geeigneten Lasuren bei Ihrem Farbenfachberater.
METALLHÄUSER
Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Wasser kann ungehindert von den Blechen ablaufen.
- Schmutz und sonstige Ablagerungen werden regelmäßig fachgerecht entfernt.
- Kein Kontakt mit nassem Beton, nassem Holz, druckimprägniertem Holz, Erdreich und ständigen Feuchtigkeitsbereichen.
- Kein Kontakt mit Kupfer oder Flüssigkeitsemissionen aus Kupferbauteilen.
- Keine chemische Beanspruchung, wie zum Beispiel Kontakt zu Düngemitteln.
- Die Bleche werden unter normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet...
- Sofortige Nachbehandlung von mechanischen Schäden der Farbbeschichtung, zum Beispiel bei Montage, mit Reparaturfarbe.
- Metallspäne müssen nach dem Aufbau entfernt werden.
- Die Bearbeitung der Blechteile mit thermischen oder erhitzenden Verfahren (z. B. Schweißen, Löten, Brennschneiden, Trennschleifen) ist unzulässig.
- Die Montage wurde fachgerecht nach unserer Aufbauanleitung vorgenommen.
- Auf Fremdprodukte und deren Reaktion mit/auf unser Material können wir keine Garantie geben.
Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten:
- Nicht mit Lösungsmittelhaltigen oder scheuernden Reinigungsmitteln bearbeiten, sondern milde Seifenlauge mit einem weichen, nicht scheuerndem Tuch verwenden.
- Die Produkte müssen regelmäßig von Schmutz und Bewuchs befreit werden
Wir wünschen Ihnen viel Freude an Ihrem neuen Karibu-Produkt!
Ihre Karibu Holztechnik GmbH
Bremen, Stand 24.04.2025